Der Berechnung meiner therapeutischen Behandlungen liegt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde.
Ich berechne die Beträge entsprechend der Erstattungskosten der Privatkassen.
Kostenübernahme durch Private Krankenkassen:
Die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker werden in der Regel von den Privaten Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen im Rahmen des jeweilig gewählten Tarifes erstattet. Auch die Beihilfestellen (Beamte und Post) erstatten die Kosten anteilig.
Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel nicht die Kosten für einen Heilpraktiker. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.
Eine Erstbehandlung kostet in der Regel ca 90 Euro. Darin enthalten sind eine umfassende Anamnese, körperliche Untersuchung, Wärmeanwendung, chiropraktische Ganzkörperbehandlung und abschließender Tape-Verband.
Mindestens eine Folgebehandlung wird von mir angeraten. Die Kosten reduzieren sich je nach Behandlungsaufwand auf ca 55 Euro.
Allen Patienten wird eine Rechnung erstellt. Sie haben dann 30 Tage Zeit ihre Rechnung zu begleichen.
Wichtig: Heilpraktikerkosten können steuerlich geltend gemacht werden!
Fragen Sie Ihre/n Steuerberater/in!